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Stadt Luzern plant Aufhebung alter Baubeschränkungen im Quartier Bellerive

Umsetzung des politischen Auftrags zur Aufhebung alter Baubeschränkungen im Quartier Bellerive

Im Quartier Bellerive könnten sich die baulichen Möglichkeiten in Zukunft deutlich erweitern. Der Grosse Stadtrat hat am 19. Dezember 2024 mit der Annahme der Motion 340 und des Postulats 341 den politischen Auftrag erteilt, die bestehenden Baubeschränkungen – sogenannte Quartierservitute – zu überprüfen und schrittweise aufzuheben. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die bauliche Entwicklung an die heutige Bau- und Zonenordnung (BZO) anzupassen.


Konkret geht es um private Baubeschränkungen aus dem Jahr 1939, die ursprünglich verhindern sollten, dass die damalige offene Bauweise durch dichtere Bebauung verdrängt wird. Diese Einschränkungen legen unter anderem die Anzahl Geschosse, Dachformen und Gebäudehöhen fest. Seit der Einführung der neuen BZO erfüllen sie jedoch laut Stadt ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr.


Pilotprojekt im Gebiet Bellerive


Der Stadtrat hat beschlossen, zunächst ein Pilotprojekt im Quartier Bellerive zu starten. Das Gebiet ist mehrfach von den alten Servituten betroffen und eignet sich laut Stadt besonders für eine erste Umsetzung. In einem ersten Schritt sollen sich die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf eine einvernehmliche Aufhebung der Servitute verständigen. Falls dies nicht gelingt, könnte die Stadt Luzern in einem zweiten Schritt ein formelles Enteignungsverfahren einleiten, allerdings ohne Entschädigungszahlungen, da alle betroffenen Grundstücke gleichermassen betroffen sind.


Mehr Geschosse und flexible Dachformen möglich


Mit der Aufhebung der Baubeschränkungen wären künftig bauliche Erweiterungen im Rahmen der geltenden BZO möglich. Statt bisher maximal zwei Vollgeschossen könnten neu bis zu vier Vollgeschosse realisiert werden. Auch bei den Dachformen gäbe es mehr Spielraum: Flachdächer wären erlaubt, und bei Schrägdächern könnten Aufstockungen vorgenommen werden. Zusätzlich wären Dachaufbauten und Dachwohnungen möglich. Die maximale Gebäudehöhe könnte bis zu 12 Meter betragen.


Mitwirkung der Bevölkerung vorgesehen


Bevor das Verfahren offiziell startet, lädt die Stadt die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mitwirkung ein. Bis zum 11. Februar 2026 können sich die Eigentümer mittels Fragebogen zur geplanten Aufhebung der Baubeschränkungen äussern. Die Ergebnisse sollen in die weitere Planung einfliessen.


Zudem findet am


Dienstag, 3. Februar 2026

von 18.30 bis 20.00 Uhr 

im Saal St. Johannes (Würzenbachsaal), Schädrütistrasse 26, 6006 Luzern


eine Informationsveranstaltung statt. Dort informiert die Stadt über die Ausgangslage, die rechtlichen Grundlagen und das weitere Vorgehen und beantwortet Fragen aus dem Quartier.

Für die Veranstaltung können sich die (Mit-)Eigentümer bis zum 23.01.2026 anmelden:



Auch ein Vorstandsmitglied des Quartiervereins wird vor Ort anwesend sein, um den direkten Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu ermöglichen.


Rückmeldungen wichtig für weiteres Vorgehen


Die Stadt betont, dass die Rückmeldungen aus dem Quartier keine direkte rechtliche Wirkung haben, jedoch eine wichtige Grundlage für die Einschätzung des weiteren Vorgehens darstellen. Mit dem Pilotprojekt Bellerive will Luzern Erfahrungen sammeln, die später auch für andere Quartiere mit ähnlichen Baubeschränkungen relevant sein könnten.

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